1) Eine Geige in der zwei zanksüchtige Frauen so lang Aug in Aug gegenüberstehen mussten, bis sie versprachen nicht mehr miteinander zu streiten. Es ist eine Ehrenstrafe.
2) Aufklappbares Holzbrett mit Löchern für Hals und Hände, das Frauen als Ehrenstrafe angelegt wurde, während sie vor ihrem Haus oder auf einem Platz öffentlich zur Schau gestellt wurden. Es zwang sie, die Hände in Gesichtshöhe voneinander zu halten. Das konnte einige Stunden, manchmal aber auch bis zu zwei Wochen dauern, wenn sie zum Beispiel eine Geldstrafe nicht bezahlen konnten. Die Geige wurde 1780 abgeschafft. Siehe Fiedel .
3) Meist aus Holz gefertigt war die Halsgeige eine „harmlose“ Konstruktion zur Exekution einer Ehrenstrafe. Sie diente der Demütigung. Sie hatte ein großes Loch für den Hals und zwei kleinere Löcher für die Handgelenke. Wenn sie angelegt wurde, hatten die Arme eine starre Stellung vor dem Körper. Das Opfer konnte so natürlich auch vom Henker gequält werden, oder, wenn es am Dorfplatz angebunden wurde, von der Bevölkerung.
<p>1) Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 97.</p>
<p>2) Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 143.</p>
<p>3) <a href="http://www.deutschland-im-mittelalter.de/foltermethoden.php" target="_blank">deutschland-im-mittelalter.de</a>, eingesehen am 20. August 2009.</p>