Ding


Ding


Althochdeutsch: ding = Ding. Mittelhochdeutsch: dinc = Ding. Norddeutsch: thing = Ding. Quelle: Meyers Konversationslexikon, 4. Auflage, Band 4, Leipzig, 1886. S. 984.

1a) Eine Hauptversammlung, bei der sich alle Dingpflichtigen, das heißt Freien, einfinden mussten. b) Gerichtsversammlung, wurde öffentlich unter freiem Himmel besonders auf Hügeln oder unter Bäumen abgehalten. Die Teilnahme an Gerichtsversammlungen war ursprünglich Pflicht aller freien und wehrhaften Männer. Vorsitzender ist ursprünglich der Herrscher. c) Das echte Ding: die ordentliche, an bestimmten Dingstätten, in bestimmten zeitlichen Zwischenräumen ohne besonderes Aufgebot stattfindenden Gerichtsversammlungen. d) Das Botding oder gebotene Ding oder Bußding: die Dingpflicht ist erst durch das Aufgebot des Richters begründet, nur die Aufgebotenen haben zu erscheinen, das man bei Strafe aufsuchen muss. e) Nachding oder Afterding: diente zur Erledigung der im echten Ding unerledigt gebliebenen Angelegenheiten, meist im Anschluss an dieses oder kurz darauf abgehaltenes Ding. 2) Berufung an höhere Gerichtsinstanz.

1) Volksversammlung der alten Germanen und Skandinavier, in der beraten oder das Recht gesprochen wurde. Noch jetzt ist in Island das Wort <em>Thing</em> gleich Gerichtssprengel und auch sonst kommt das Wort in den skandinavischen Ländern in verschiedenen Zusammensetzungen und Bedeutungen vor.

2) Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 179.

1) Meyers Konversationslexikon, 4. Auflage, Band 4, Leipzig, 1886. S. 984.


Kocher, Gernot, Stichwortsammlung privat.
Artikelaktionen