Diebskerze


Diebskerze



1) Eine aus dem Fett oder Finger eines ungeborenen Kindes bereitete Kerze, die angeblich solange sie brennt Diebe und Räuber vor der Entdeckung schützt, sie unsichtbar macht und die Beraubten in tiefen Schlaf versetzt, ein Aberglaube der zur Ermordung schwangerer Frauen führte. 2) Diebe tauchten die Finger ungeborener Kinder in Wachs, um Diebeskerzen herzustellen, die ihnen bei der nächtlichen Tat Licht spenden, sie selbst aber unsichtbar machen sollten.



<p>1) Meyers großes Konversationslexikon. 6. Auflage, Leipzig und Wien, 1904. Band 4, S. 884.</p> <p>2) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 100.</p>


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