Lateinisch: delictum = Verbrechen.
Quelle: Meyers großes Konversationslexikon, Band 4, 6. Auflage, Leipzig und Wien, 1904. S. 610.
1a) Verbrechen.
b) Delictum ecclesiasticum = Verbrechen, zum Beispiel Apostasie, Häresie, Simonie, für die nur das geistliche Gericht zuständig war.
c) Delictum saeculare = Verbrechen, für die das weltliche Gericht zuständig war.
d) Delictum mixtum = Verbrechen, zum Beispiel Blasphemie, Ehebruch, Konkubinat, Magie, Meineid, Sakrilegum, für die beide Gerichte zuständig waren.
Meyers großes Konversationslexikon, Band 4, 6. Auflage, Leipzig und Wien, 1904. S. 610.