Delictum


Delictum

Delikt

Lateinisch: delictum = Verbrechen. Quelle: Meyers großes Konversationslexikon, Band 4, 6. Auflage, Leipzig und Wien, 1904. S. 610.

1a) Verbrechen. b) Delictum ecclesiasticum = Verbrechen, zum Beispiel Apostasie, Häresie, Simonie, für die nur das geistliche Gericht zuständig war. c) Delictum saeculare = Verbrechen, für die das weltliche Gericht zuständig war. d) Delictum mixtum = Verbrechen, zum Beispiel Blasphemie, Ehebruch, Konkubinat, Magie, Meineid, Sakrilegum, für die beide Gerichte zuständig waren.



Meyers großes Konversationslexikon, Band 4, 6. Auflage, Leipzig und Wien, 1904. S. 610.


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