Lateinisch: declaration.
Quelle: Meyers großes Konversationslexikon. 4. Auflage, Leipzig und Wien, 1886. Band 4, S. 629.
Im Rechtswesen die Angabe über einen Zustand oder eine Tatsache, insbesondere die eine Haftverbindlichkeit bedingende Erklärung (so deklariert der Schuldner seine Insolvenz vor Gericht). Deklaration ist auch üblich im Steuerwesen, hier wird sie auch als Fassion bezeichnet, als Angabe über Tatsachen, die zur Bemessung der Steuerschuldigkeit dienen.
Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 175.
1) Meyers großes Konversationslexikon. 4. Auflage, Leipzig und Wien, 1886. Band 4, S. 629.