Folterwerkzeug: Ein eisernes Schraubzeug, das beim Foltern an das mittlere Gelenk des Daumens gelegt wurde.
Wenn kein Geständnis erfolgte, legte der Scharfrichter dem Inquisit die Daumenschrauben an, er griff den Betroffenen mit dem Daumenstock an, doch ohne noch Schmerzen zu verursachen, daher wird diese erste Phase auch als "gelinde" Territion bezeichnet. Wenn kein Geständnis erfolgte zug der Scharfrichter die Daumenschrauben immer mehr zu und steigerte den Schmerz, indem er mit einem eisernen Schlüssel oder Hammer zusätzlich auf die Platte klopfte.
<p>1) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit, München 2002, S. 160-162.</p>
<p>Baltl, Hermann, Rechtsarchäologie des Landes Steiermark, Grazer rechts- und staatswissenschaftliche Studien, 1957, S. 70.</p>