1) Diener in Gerichten aller Art, Scherge, Gefängniswärter, Amtmann; auch Scharfrichter oder dessen Gehilfe; auch Richter im Niedergericht, Vertreter Gehilfe des Richters.
2) Unterstes Glied der Exekutive. Er war am Gerichtsort ansässig, wo ihm ein Amtshaus zur Verfügung gestellt wurde, in dem zugleich das Gefängnis untergebracht war. Für die Instandhaltung des Gebäudes hatte der Amtmann selbst zu sorgen. Er musste auch ein oder zwei Knechte, ein bis zwei Pferde und einen Fanghund halten; oft wurde er auch in Naturalien bezahlt. Zu den Aufgaben des Amtmannes gehörte es, sämtliche Vergehen und strafbare Handlungen aufzuspüren, Steuern einzutreiben, die Scharwerksarbeiten zu verteilen, die Feuerbeschau durchzuführen und bei Hochzeiten, Kirchweihen und Jahrmärkten und so weiter für Zucht und Ordnung zu sorgen. Aufgrund seiner Aufgaben hatte der Amtmann früher keineswegs eine höhere, sondern immer eine niedere, unehrenhafte (siehe Unehrlichkeit ), verachtete, in der Bevölkerung verhasste Stellung. Wie die Abdecker und die Scharfrichter heirateten die Amtmänner oft untereinander und bildeten regelrechte Amtmann-Dynastien.
<p>1) Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 70.</p>
<p>2) Fichtinger, Gerlinde, OÖ Forum Volkskultur und OÖ. Volksbildungswerk, (Hg.), Glossar für Heimat- Haus und Familienforschung. Schriftenreihe der Akademie der Volkskultur Nr. 3, Linz, 2003. S. 17.</p>