Mittelhochdeutsch: büezen, buozen, bûzen, bôzen, bietzen, püezen, puozen = Buße tun, bestraft werden, Strafe zahlen.
Quelle: Hennig, Beate, Kleines Mittelhochdeutsches Wörterbuch. 4. Auflage, Tübingen, 2001. S. 47.
Lateinisch: poenitentia = Buße.
Griechisch: metanoia = Sinnesänderung.
Quelle: Meyers großes Konversationslexikon. 4. Auflage, Leipzig und Wien, 1886. Band 3, S. 688.
1a) Sakrament.
b) Geldstrafe.
2) Entschädigung.
3) Ist ursprünglich der Ausgleich eines Unrechtserfolges durch eine Leistung an den Verletzten zum Zweck der Besserung seiner Lage. Im römischen Recht die Geldsumme, mit welcher anfangs das vergeltende Racherecht des Verletzten abgelöst wird. In den Volksrechten des Frühmittelalters wird ein ganzes System von Bußen festgehalten (Kompositionensystem), zu dem insbesondere auch das Wehrgeld gehört. Ihnen entsprechen die Bußen der Bußbücher. Dieses Bußsystem wird seit dem Hochmittelalter durch die Strafe zurückgedrängt. Die Leistung an den Verletzten wird als Schadensersatz verstanden. Buße wird aber teils als an den Verletzen, teils als an den Staat zu erbringende Geldleistung weiter fortgeführt.
4) Im Strafrecht versteht man unter Buße die Genugtuung, die im Strafverfahren der Gechädigte bekommen wird. Das Recht der Genugtuung ist ein sehr persönliches Recht. Eine Buße wird nur im Falle einer Körperverletzung und einer Beleidigung verlangt, wenn diese nachteilige Folgen für die Vermögensverhältnisse, den Erwerb oder das Fortkommen des Geschädigten mit sich bringen. Stirbt der zur Buße Verurteilte vor Eintritt der Rechtskraft des auf Zahlung einer Buße lautenden Urteils, so wird das Urteil in den Nachlass vollstreckt.
1) Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 171.
<p>2) Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 70.</p>
<p>3) Köbler, Gerhard, Lexikon der europäischen Rechtsgeschichte. C. H. Beck, München, 1997. S. 70-71.</p>
<p>4) Meyers großes Konversationslexikon. 4. Auflage, Leipzig und Wien, 1886. Band 3, S. 688-689.</p>