1) Grenzzeichen (Grenzbeschreibungen von Landgerichten des Innviertels, Julius Strnadt, 1913).
2) Zu den frei in der Natur stehenden Rechtsdenkmälern zählt die große Gruppe der Grenz-, Mark- oder Rainsteine, zu denen auch vor allem bei Reichsstätten die oft markanten Burgfriedsteine oder Burgfriedsäulen gehören. In einigen Gegenden wurden diese Übergabssteine als Extraditionssteine oder Schandsteine bezeichnet; an ihnen musste ein Delinquent von einer niedrigen Gerichtsbarkeit in eine hohe Gerichtsbarkeit überstellt werden.
<p>1) Deutsches Rechtswörterbuch, online, eingesehen am 28. Juli 2010.</p>
<p>2) Schmeissner, Rainer H., Steinkreuzforschung. Sammelband Nr. 30, Regensburg, 2005. S. 58.</p>