1) Jemanden in die Backen oder die Stirne brennen.
2a) Brennen mit Schwefelhölzern (die auch unter Fingernägel getrieben und angezündet wurden).
2b) Abbrennen der noch vorhandenen Haare .
2c) Bewerfen mit brennendem Schwefel oder Pech.
Siehe auch Folter .
<p>1) Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 163.</p>
<p>2) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 160-162.</p>