1a) Lattenverschlag, meist vor Kirchentoren,
b) Gestell aus einem Balken mit 2 Paar schräg eingefügten Beinen, in das Hals und Hände von Delinquenten eingespannt wurden
c) Manchmal auch für "Pranger"
2) Vorrrichtung an der Gesetzesbrecher im Rahmen einer Ehrenstrafe öffentlich zur Schau gestellt werden, vor allem wegen Gotteslästerung und Leichtfertigkeitsdelikten.
<p>1) Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 63.</p>
<p>2) Deutsches Rechtswörterbuch, online, eingesehen am 6. Oktober 2008.</p>