1) Man verwendete zum Brandmarken eigene Prägestempel oder Münzen, die man glühend machte. Zusätzlich rieb man Pulver in die Brandwunde, um deutlich sichtbare Spuren zu erzeugen. Anfangs brannte man "durch die Zähne" (auf die Backen bis zu den Zähnen), später Rücken, Schulter Hände. Der Mensch war auf alle Zeiten gebrandmarkt und konnte keinen ehrlichen Beruf mehr ausüben.
<p>1) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 104.</p>
<p> Baltl, Hermann, Rechtsarchäologie des Landes Steiermark. Grazer rechts- und staatswissenschaftliche Studien, Graz, 1957. S. 69.</p>