Brandsäule


Brandsäule

Brandpfahl


1) Pfahl zum Anbinden des zu verbrennenden Verbrechers. 2) Neben der Methode, den Verurteilten bei lebendigem Leibe am Brandpfahl gekettet oder gebunden zu verbrennen, gab es auch die Möglichkeit, diesen zuvor auf dem Scheiterhaufen zu erwürgen. Dies wurde als Gnadenakt angesehen. Weitere als gnädig angesehene Varianten bestanden in der Verwendung von frischem, noch feuchtem Holz, so dass der Verurteilte am Rauch erstickte, bevor sein Körper verbrannte, oder man band ihm ein Säckchen mit Schwarzpulver um den Hals, das explodierte, sobald es von den Flammen erreicht wurde.



<p>1) Deutsches Rechtswörterbuch, online, eingesehen am 26. Juli 2010.</p> <p>2) <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Scheiterhaufen" target="_blank">Wikipedia</a>, eingesehen am 26. Juli 2010.</p>


Gernot, Kocher, Stichwortsammlung, privat.
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