Brandmarken


Brandmarken



1) Brandmarken ist das schon den Römern bekannte kennzeichnen eines Täters durch brandzeichen oder Verstümmeln. Verbot des Brandmarkens ins Gesicht durch Kaiser Konstantin. Das Brandmarken findet sich 726 bei den Langobarden und noch 1787 in Österreich und 1832 in Frankreich. 2) Man verwendete hierzu eigene Prägestempel oder Münzen, die man glühend machte. Zusätzlich rieb man Pulver in die Brandwunde, um deutlich sichtbare Spuren zu erzeugen. Anfangs brannte man "durch die Zähne" (auf die Backen bis zu den Zähnen), später Rücken, Schulter Hände. Der Mensch war auf alle Zeiten gebrandmarkt und konnte keinen ehrlichen Beruf mehr ausüben.



<p>1) Köbler, Gerhard, Lexikon der europäischen Rechtsgeschichte. C. H. Beck, München, 1997. S. 62.</p> <p>2) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 104.</p>


Gernot, Kocher, Stichwortsammlung, privat.
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