1) Schwerer Holzblock mit Öffnungen für Hände und Füße und mit Eisenfesseln zum Einschließen im Gefängnis, nach 1800 abgeschafft, siehe auch Pranger.
2) Folter und Fessel. Die Fußgelenke wurden in einem Holzbrett festgeklemmt, indem man zwei Bretter mit Löchern, in die die Fußgelenke gelegt wurden, zusammenklappte und verschraubte. Dadurch konnte der Angeklagte nicht fliehen, da seine Füße durch das Holzbrett gefesselt waren. Eine Verschärfung dieser Strafe bestand darin, in das gleiche Brett Löcher für die Handgelenke zu schneiden, so dass der Angeklagte in einer äußerst unangenehmen Position auf dem Boden liegen musste, Hände und Füße durch das selbe Brett gefesselt.
<p>1) Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 371.</p>
<p>2) <a href="http://www.deutschland-im-mittelalter.de/foltermethoden.php" target="_blank">deutschland-im-mittelalter.de</a>, eingesehen am 26. August 2009.</p>