1a) Untertänige Güter zu Leihe empfangen.
b) Die Freiung bestehen = durch Geldzahlung in den Genuss der Freiung gelangen.
c) Pachten.
d) Den Schirm bestehen = sich anvogten.
e) Geld bestehen = Schulden bekennen.
1) Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 149.