Beleidigung, Belaidigung


Beleidigung, Belaidigung



1) Schädigung, Beeinträchtigung. 2) Ist die nach außen dringende Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung eines anderen. In der frühen Neuzeit werden Körperverletzung und tätliche Beleidigung voneinander geschieden. Die peinliche Gerichtsordnung Karls V. von 1532 erfasst nur einzelne Sonderfälle. Im preußischen Allgemeinen Landrecht 1794 wird die Beleidigung als Straftatbestand angesehen.


Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 145.

<p>1) <a href="http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/" target="_blank">Deutsches Rechtswörterbuch</a>, online, eingesehen am 22.7.2010.</p> <p>2) Köbler, Gerhard, Lexikon der europäischen Rechtsgeschichte. München, 1997. S. 47.</p>


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