Beisitz, Beisiz


Beisitz, Beisiz



1) Beisitz bei der Kirchenrechnungsüberprüfung, Gerichtsbeisitz (Schöffe). 2) Ist eine Form einer Beteiligung. Im mittelalterlichen Recht bleibt nach dem Tod eines Hausvaters die Witwe mit den Kindern in ungeteilter Vermögensgemeinschaft auf dem Gut sitzen. Sie erzieht die Kinder und nutzt deren Vermögen durch Beisitzen bis diese durch Abschichtung, Wiederverheiratung oder Tod beendet wird. Mit der Entwicklung des Ehegattenerbrechtes schwindet der Beisitz.


1) Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 144.

2) Köbler, Gerhard, Lexikon der europäischen Rechtsgeschichte. München, 1997. S. 47.


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