1) Eine Waffe, ein Hinrichtungswerkzeug.
2) Das Beil, ein Rechtssymbol.
3) Die peinliche Gerichtsbarkeit wurde durch das Schwert oder Beil symbolisiert.
4) Das Richtbeil wurde nur vereinzelt zum Enthaupten verwendet, vielmehr gebrauchte der Scharfrichter es bei Verstümmelungsstrafen. Die häufigste Verstümmelungsstrafe war das Abschlagen der Hand. Delikte: Meineid, Körperverletzung mit bleibendem Schaden für das Opfer, Falschspiel, Benutzung falscher Gewichte und Diebstahl. Allerdings konnte nur ein Unfreier mit dem Verlust einer Hand bestraft werden.
<p>1) <a href="http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/" target="_blank">Deutsches Rechtswörterbuch</a>, online, eingesehen am 20.7.2010.</p>
<p>1) Grimm, Wilhelm, Jacob, <a href="http://germazope.uni-trier.de/Projects/WBB/woerterbuecher/woerterbuecher/dwb/wbgui" target="_blank">Deutsches Wörterbuch</a>. Online, Band 1, Leipzig, 1854-1960. Spalten 1376-1380.
<p>2) <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Falltors%C3%A4ule" target="_blank">Wikipedia</a>, eingesehen am 6. August 2010.</p>
<p>3) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 128.</p>
<p>4) Museen für mittelalterliche Rechtsgeschichte, Die Geschichte der Folter. Wien, Seeboden, 2000.</p>