1a) Zehent behüten = durch Bewachung vor Diebstahl schützen.
b) Vieh von einem Hirten bewachen lassen.
c) Den Wald durch Bewachung vor Holzdiebstahl und so weiter schützen.
d) Den Jahrmarkt behüten = die Ruhe und Ordnung auf dem Jahrmarkt schützen.
2) Gefangen halten.
1) Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 143-144.
<p>2) <a href="http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/" target="_blank">Deutsches Rechtswörterbuch</a>, online, eingesehen am 22.7.2010.</p>