1a) Friede machen, einen Streit beenden, Waffenstillstand zustande bringen, Friede wirken, aussprechen, gebieten.
b) Sich befrieden = sich versöhnen.
c) Vertragsgemäß erklären.
d) Mit einer Buße für gebrochenen Frieden belegen.
e) Jemanden in ein Amt aufnehmen.
f) Jemanden beschirmen, beschützen.
g) Jemanden von etwas befreien.
h) Etwas vom Gemeingebrauch ausnehmen, vorbehalten.
i) Einen Zaun machen, etwas umfrieden, einhegen.
Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 142.
<p>1) <a href="http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/" target="_blank">Deutsches Rechtswörterbuch</a>, online, eingesehen am 22.7.2010.</p>