1a) Den Bäumen klagen (nach Notzuchtdelikt durch Vergewaltigte).
b) Als Grenzzeichen.
2) Als Gerichtsbaum: Das "Judicium subtilia" ist das Gericht unter der Linde. In früheren Zeiten war die Linde heilig und ein verehrter Baum und sollte bewirken, dass die reine Wahrheit ans Licht käme. Die Rechtssprechung kommt in vielen Kulturen vor, bereits in der Bibel hat die Prophetin Deborah (Prophetin und Richterin in Israel) unter einem Baum Gericht gehalten. Manche Urteile enthalten die Schlussformel: "Gegeben unter der Linde". Ein unter einer Femelinde Verurteilter wurde umgehend am Baum aufgehängt. War der Beschuldigte nciht präsent, verfemte (ächtete) man ihn, und jeder, der seiner habhaft werden konnte, durfte ihn ohne Weiteres hinrichten.
3) Gerichtslinden waren sehr oft von Steinen oder Steinmauern umgeben. Sie mussten später Gerichtslauben oder Verkündlauben weichen, diese waren von vielen Seiten offen, was für die Öffentlichkeit des Verfahrens wichtig war. Die Gerichtslaube stand oft frei mitten auf dem Marktplatz oder vor dem Roland, der manchmal der Laube seinen Namen gab.
Siehe Linde .
4) Gerichtsbaum: Baum, unter welchem in älterer Zeit Gericht gehalten wurde, besonders Linde und Eiche.
Siehe Eiche .
5) Als Galgen hat der starke Ast eines Baumes oder ein Holzgerüst gedient.
<p>1) Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 140-141.</p>
<p>2) Laudert, Doris, Mythos Baum, Geschichte, Brauchtum, 40 Baumporträts. 6. Auflage, München, 2004. Seite 169/170.</p>
<p>3) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 76/132.</p>
<p>4) Grimm, Jacob und Wilhelm, Deutsches Wörterbuch. Band 5, Leipzig, 1971. Spalten 3656 - 3658.</p>
<p>5) Schneider, Alfred, Spurensuche. Die Hoffmannsfelder Galgensäulen. Gemeinde Lautertal - Vogelsberg, 2. Auflage, Lauterbach, 2004. S. 2.</p>