1) Abgabe, welche der Fleischhacker für die Berechtigung zum Aufstellen der Fleischbank dem Grundherrn oder der Marktobrigkeit zu bezahlen hatte.
2) Gefängniskosten.
3) Verpflegungsgeld, das der Amtmann für einen einsitzenden Gefangenen pro Tag erhielt.
1) Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 137.
<p>2) Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 45.</p>
<p>3) Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 38.</p>