1) Folterwerkzeug.
2) Dieses Foltermittel wurde in verschiedenster Weise variiert: etwa als bloßes Spannen und Strecken auf der Leiter oder Folterbank; als Ziehen des Rückens über eine Walze, die mit Spitzen versehen war und als gespickter Hase bezeichnet wurde.
3) Folter . Der Angeklagte wurde an Händen und Füßen gefesselt auf einen Tisch gelegt und an Händen und Füßen wurde ein Seil befestigt. Diese Seile wurden dann mit einer Winde so stark auseinander gezogen, dass der Körper des Angeklagten überstreckt wurde. Anfangs konnte man mit der Muskelkraft noch gegenhalten, doch irgendwann gaben die Muskeln nach. So konnte die Kraft der Seile zuerst die Gelenke herausspringen lassen und, wenn immer noch weiter gekurbelt wurde, rissen endlich die Sehnen und Muskeln des Angeklagten.
4) Gerichtsbank, Schöffenbank.
1) Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 137.
<p>2) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 162.</p>
<p>3) <a href="http://www.deutschland-im-mittelalter.de/foltermethoden.php" target="_blank">deutschland-im-mittelalter.de</a>, eingesehen am 26. August 2009.</p>
<p>4) Hennig, Beate, Kleines Mittelhochdeutsches Wörterbuch. 4. Auflage, Tübingen, 2001. S. 19.</p>