Ausziehen, außziehen, auszeuchen, ausziechen


Ausziehen, außziehen, auszeuchen, ausziechen


Mittelhochdeutsch: ûჳ ziehen = ausziehen. Quelle: Lexer, Matthias, Mittelhochdeutsches Handwörterbuch. Nachdruck der Ausgabe Leipzig, 1872-1878, Band 2. Spalten 2035-2036.

1a) Jemanden frei machen (von einem Verdacht befreien, von einer Verpflichtung lösen, die Klage gegen jemanden zurückziehen). b) Pfänden, ausplündern. c) Als Zeuge angeben. d) (Ein Siegel) ablösen, für ungültig erklären. e) In Verbot legen. f) Ein Schwert, Messer zücken. g) Ein Lehen oder Eigen wieder an sich ziehen h) Eine Wohnung räumen. i) Sich aus der Acht herausziehen, sich vom Verdacht freischwören, sich herausreden, sich einer Sache entziehen. j) Auf den Heiligen ausziehen = freischwören.


Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 134.

<p>1) <a href="http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/" target="_blank">Deutsches Rechtswörterbuch</a>, online, eingesehen am 20.7.2010.</p>


Kocher, Gernot, Stichwortsammlung privat.
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