1a) Jemanden unter den Leuten verleumden.
b) Mit der Zeche ohne Bezahlung das Wirtshaus verlassen.
1) Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 131.