1) Urkunden ausstellen beziehungsweise mit den Beglaubigungsmitteln (Siegel und Unterschrift) versehen.
1) Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 131.