Ausfertigen, außfertigen, ausförtigen


Ausfertigen, außfertigen, ausförtigen



1) Urkunden ausstellen beziehungsweise mit den Beglaubigungsmitteln (Siegel und Unterschrift) versehen.


1) Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 131.



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