1a) Ausbedingen, vorbehalten, als Bedingung setzen.
b) Gericht halten, jemandem den Prozess machen.
c) Ein Ding beendigen.
d) Zur Entscheidung bringen, zu Ende dingen.
e) Rechtlich fordern.
f) Frist geben und dann für verfallen erklären.
g) Sich durch Lösegeld befreien.
h) Abdingen.
Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 131.
<p>1) <a href="http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/" target="_blank">Deutsches Rechtswörterbuch</a>, online, eingesehen am 16.7.2010.</p>