Mittelhochdeutsch: ûf ziehen, ûf-ziehen = in die Höhe ziehen, emporheben, aufziehen.
Quelle: Lexer, Matthias, Mittelhochdeutsches Handwörterbuch. Nachdruck der Ausgabe Leipzig, 1872-1878, Band 2. Spalten 1708-1711/1720-1721.
1a) Zur Folterung emporziehen.
b) Auf der Probierwaage zur Prüfung abwiegen (zum Beispiel Münzmetall), Gewicht eichen.
c) Getränke prüfen.
d) Einen Grundbesitz antreten.
e) Sich an einen Ortverfügen, einen Dienst antreten.
f) Aufschieben, verschieben, verabsäumen, hinhalten, verlängern.
g) Lohn vorenthalten.
h) Ein Gut einziehen.
i) Belangen, Recht ansprechen.
j) Vorbringen, erwähnen, unbegründete Einwände erheben.
k) Sich berufen auf, Anspruch machen auf.
l) Aufgezogen bekommen = Prügel bekommen.
Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 130.
<p>1) <a href="http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/" target="_blank">Deutsches Rechtswörterbuch</a>, online, eingesehen am 15.7.2010.</p>