Mittelhochdeutsch: ûfsetzen = aufsetzen, auferlegen, einsetzen, verordnen, aufs Spiel setzen, aufgeben.
Quelle: Lexer, Matthias, Mittelhochdeutsches Handwörterbuch. Nachdruck der Ausgabe Leipzig, 1872-1878, Band 2. Spalten 1701-1704.
1a) Münzen prüfen.
b) Kreuz in den Boden stecken zum Zeichen, dass das Gericht eingreift.
c) Den Übeltäter auf das Brückengeländer binden, um ihn hinabzustoßen.
d) Jemanden in Haft setzen.
e) Auferlegen (Zölle, Steuern, Strafe, Buße, Dienst, Verpflichtung).
f) Bestimmen, verordnen, vorschreiben (Landfrieden, Ordnung, Vertrag annehmen, Recht, Preis festsetzen, Eid vorschreiben, Termin ansetzen).
g) Schriftlich niederlegen (Vertrag, Urteil, Testament).
h) Berufen, anregen (Gerichte, Böses anstiften).
i) Steuer erhöhen, Strafe.
j) Pfand, Bürgen stellen.
k) Auf später hinausschieben.
l) Jemanden die Zunft aberkennen.
m) Dingen, in ein Amt einsetzen.
n) Verfolgen.
o) Jemanden täuschen.
p) Sich gegen jemanden auflehnen.
Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 130.
<p>1) <a href="http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/" target="_blank">Deutsches Rechtswörterbuch</a>, online, eingesehen am 15.7.2010.</p>