Aufgebot


Aufgebot



1a) Aufgebot von Sachen. b) Verkündigung der Eheschließungsabsicht. c) Aufruf zur Heerfolge. d) Aufgebotbuch, Aufgebotsbuch = Eheregister. e) Aufgebotbrief = Aufforderung zur Heeresfolge. 2) Öffentliche, vielfach gerichtliche Aufforderung an unbekannte oder an unbekannten Ort weilende Beteiligte, vor einer beabsichtigten Änderung der Rechtslage Tatsachen anzugeben oder Rechte geltend zu machen.


Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 128.

<p>1) <a href="http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/" target="_blank">Deutsches Rechtswörterbuch</a>, online, eingesehen am 15.7.2010.</p> <p>2) Köbler, Gerhard, Lexikon der europäischen Rechtsgeschichte. München, 1997. S. 32-33.</p>


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