Aufbieten


Aufbieten


Mittelhochdeutsch: ûf bieten, ûf-bieten, ûf erbieten = in die Höhe strecke, erheben, anbieten, darbieten, proklamieren, bekannt machen, stellen, zu den Waffen rufen. Quelle: Lexer, Matthias, Mittelhochdeutsches Handwörterbuch. Nachdruck der Ausgabe Leipzig, 1872-1878, Band 2. Spalten 1688 - 1690/1709 - 1711/1690 - 1691.

1a) Fordern, auffordern, berufen, zusammenrufen. b) Das Heer zum Krieg rüsten. c) Den Rat/Adel zur Jagd berufen. d) Die Bauern zur Fron zusammenrufen. e) Vor Gericht vorladen; sich aufbieten = sich dem Gericht stellen. f) Gerichtlich einfordern, eintreiben. g) Dienstboten mieten. h) Funde/Brautleute bekanntmachen/verkündigen. i) Gerichtlich ausbieten, anbieten. h) Pfänder zur Wiedereinlösung anbieten; ein Gut zum Verkauf anbieten. i) Aufheben. j) Überbieten. k) Ein Amt aufgeben. l) Lehen kündigen. m) Herausfordern, höhnen.


Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 128.

<p>1) <a href="http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/" target="_blank">Deutsches Rechtswörterbuch</a>, online, eingesehen am 14.7.2010.</p>


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