Die Asylsteine haben verschiedenartige Formen (Steinkreuz, steinerner Sitz). Sie waren für die Zeiten des Mittelalters bei der herrschenden Ansicht von der Pflicht der Blutrache, der Mangelhaftigkeit der staatlichen Ordnung, der blutigen Strenge der Gerichte von einer wohltätigen und gerechten Wirkung. Sie waren aber eine Quelle von Streitigkeiten aller Art. Häufig enthielt das Asylrecht auch die Freiheit, "offene Ächter des Reiches" aufzunehmen. Im Allgemeinen war der Missetäter, wenn er einen Asylstein erreicht hatte, damit unter den Schutz des Asylberechtigten gestellt.
Siehe Asyl .
<p>1) <a href="http://www.suehnekreuz.de" target="_blank">www.sühnekreuz.de</a>, eingesehen am 30. Juni 2010.</p>
<p>Baltl, Hermann, Rechtsarchäologie des Landes Steiermark. Grazer rechts- und staatswissenschaftliche Studien, Graz 1957. S. 68.</p>