1) Asylrecht ist das Recht der geschützten Zuflucht (politisch) Verfolgter. In griechischer und römischer Zeit besteht das Recht, einem Täter an einem heiligen Ort vorübergehend Schutz zu gewähren, für Tempel und wird von dort im 5. Jahrhundert auf christliche Kirchen übertragen. Die karolingische Zeit schränkt das Asylrecht auf noch nicht verurteilte Täter und auf bestimmte Fristen ein. Örtlich wird später die Möglichkeit des Asylrechts auf Friedhof, Kloster, Pfarrhaus und so weiter erweitert. Der neuzeitliche Staat schafft das Asylrecht bis zum Ende des 18. Jahrhunderts ab. Danach gewährt er aber selbst politisch Verfolgten Schutz vor einem Verfolgerstaat.
Siehe Asyl .
<p>1) Köbler, Gerhard, Lexikon der europäischen Rechtsgeschichte. München, 1997. S. 31-32.</p>