1) Bezeichnung für die Verhaftung oder Beschlagnahme, speziell für Eilverfahren des Zivilprozesses. Dient zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung oder eines Anspruches, der in eine Geldforderung übergeht. Ältere Bezeichnung vor dem 17. Jahrhundert ist Kummer.
2) Dringlicher Arrest: Bei Fluchtgefahr.
Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 127.
<p>1) Köbler, Gerhard, Lexikon der europäischen Rechtsgeschichte. München, 1997. S. 30.</p>
<p>2) Meyers Konversationslexikon, 4. Auflage, 1. Band, Leipzip, 1885. S. 866.</p>