1) Die Glocke begleitete mit ihrem "Armesünderläuten" den letzten Gang oder die Stadtausweisung, sie berief auch die Gerichtsversammlung ein. Manchmal war die Glocke am Pranger angebracht, um den Vollzug einer Strafe, wie des Prangerstehens oder einer Auspeitschung, dem Publikum anzukündigen, was auch durch Trompeter oder Trommler geschehen konnte.
2) Die Glocke verweist auf einen magischen Hintergrund, da die Glocke auch Dämonen vertreiben sollte.
Siehe Glocke .
<p>1) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 42.</p>
<p>2) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 178.</p>