1a) Einem strengen Verhör unterzogen werden.
b) Auf der Anklagebank bei der Gerichtsverhandlung sitzen.
c) Im kirchlichen Bereich: Beichtstuhl oder Platz der reuigen Sünder während des Gottesdienstes, um öffentlich Buße zu tun.
1) Röhrich, Lutz, Lexikon der sprichwörtlichen Redensarten. Band 3, Freiburg, 2003. S. 1588.