1a) Abstractionen: anschlagen, öffentlich bekannt machen, schätzen, taxieren: ein Gebot ward angeschlagen. Esther 3, 15; so aber die priester ein steur oder zoll anschlagen.
b) Das Urtheil soll am Galgen angeschlagen werden.
c) Der Jäger und Soldat schlägt die Büchse, das Gewehr an.
d) "Mit einem anschlagen" heißt einen Vertrag schließen, was durch Handanschlag geschah.
Oberösterreichische Weistümer, 2. Teil, Österreichische Weistümer [auch: Weisthümer]. Gesammelt von der Kaiserlichen [später: Österreichischen] Akademie der Wissenschaften, Wien 1956, Band 13. S. 124.
<p>1) Grimm, Jacob, Grimm, Wilhelm, Deutsches Wörterbuch von 16 Bde. [in 32 Teilbänden]. Leipzig. S. Hirzel 1854-1960. Quellenverzeichnis 1971. Band I, Spalte 441-445.</p>