1) Der Ankläger bezichtigt eine Person eines Verbrechens. Er überführt den Täter mit seinem Eid indem er ein Reliquienkästchen auf den Kopf des Beklagten stellt und darauf schwört. (Illustration im Sachsenspiegel) Dahinter steht einer der sechs Schreimannen (= Zeugen), der die Richtigkeit des Klägereides beschwört.
2) Sehr oft trägt der Ankläger ein blutrotes Gewand.
Siehe anklagen .
Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 123.
<p>1) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 154.</p>
<p>2) Schild, Wolfgang, Die Geschichte der Gerichtsbarkeit. Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtssprechung, München, 1980. S. 41.</p>