Acht


Acht


Althochdeutsch: ahta = Verfolgung. Quelle: Köbler, Gerhard, Althochdeutsches Wörterbuch , 4. Auflage, online, 1993. S. 26. Eingesehen am 20.7.2010. Mittelhochdeutsch: âhte, æhte = Acht, Verfolgung. Quelle: Lexer, Matthias, Mittelhochdeutsches Handwörterbuch. Nachdruck der Ausgabe Leipzig, 1872-1878, Band 1 Spalten 30-32.

1a) Gerichtliche Verfolgung. b) Aufmerksamkeit, Beachtung, auch Meinung. 2) Im mittelalterlichen deutschen Recht die als Unrechtsfolge mögliche Verfolgung. Die Acht folgt auf verschiedene Taten, zum Beispiel Mord, Treubruch. Wird der Täter in der Tat ergriffen, kann er folgenlos getötet werden. Es bedarf eines besonderen Verfahrens, in welchem die Acht erklärt wird. Der Geächtete steht außerhalb des Rechts; er ist der Feind aller und kann von jedem folgenlos getötet werden. Das bewegliche Vermögen des Geächteten wird verteilt, die Liegenschaften verwüstet. Mindere Formen der Acht sind zeitlich befristet.


Österreichische Akademie der Wissenschaften und Oberösterreichisches Landesarchiv (Hg.) Oberösterreichische Weistümer. Registerband, Band 16, Teil V, Wien, 1978. S. 118.

<p>1) Riepl, Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich. 2. Auflage, Waldkraiburg, 2004. S. 17.</p> <p>2) Köbler, Gerhard, Lexikon der europäischen Rechtsgeschichte. München, 1997. S. 6.</p>


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