1a) Verbrechern die Gliedmaßen zur Strafe abschneiden, besonders Ohr und Zunge.
b) Die Haare zur Strafe abschneiden.
c) Den Geldbeutel dieblich abschneiden.
d) Übertragen: Eide, Gelübde brechen.
1) <a href="http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/" target="_blank">Deutsches Rechtswörterbuch</a>, online, eingesehen am 04. August 2010.