Abfinden, Abfünten


Abfinden, Abfünten



1) Ohne Verständigung des zuständigen Gerichtes einen Vergleich schließen. 2) "Sich haimblich abfünten".


2) Oberösterreichische Weistümer, 2. Teil, Österreichische Weistümer [auch: Weisthümer]. Gesammelt von der Kaiserlichen [später: Österreichischen] Akademie der Wissenschaften, Wien 1956, Band 13. S. 228/46.

1) Feigl, Helmuth, Sachregister und Glossar [zu den Oberösterreichischen Weistümern 5. Teil, Registerband]. In: Österreichische Weistümer [auch: Weisthümer], gesammelt von der Kaiserlichen [später: Österreichischen] Akademie der Wissenschaften, Wien 1978, Band 16. S. 114.


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