Schluckordal , Bissprobe , Probe des geweihten Bissens
1) Stammt wahrscheinlich aus antik-heidnischen Vorbildern. Es musste in einem feierlichen und daher auch nervös machenden Ritual die Hostie oder ein geweihtes Stück Brot oder Käse unzerkaut hinuntergeschluckt werden.
2) Der Schuldige sollte am Genuss des Abendmahls sterben, es sollte ihm der Bissen im Halse stecken bleiben.
Siehe Gottesurteil .
1) Die Kirche entwarf wahrscheinlich erstmals in den angelsächsischen beziehungsweise iro-schottischen Diözesen für Wasserprobe, Bissprobe und Kesselfang Ritualvorschriften, die dann auf die anderen Gottesurteile ausgedehnt wurden.
<p>1) Schild, Wolfgang, Folter, Pranger, Scheiterhaufen. Rechtsprechung im Mittelalter, Bassermann Verlag, München, 2010. S. 31.</p>
<p>2) <a href="http://www.suehnekreuz.de" target="_blank">www.sühnekreuz.de</a>, eingesehen am 03. August 2010.</p>
<em><p>Der Bissen soll mir im Halse stecken bleiben.</p>
<p>Er müsste gleich daran ersticken.</p>
<p>Er soll an der Lüge ersticken.</p></em>