willen, uber willen


willen, uber willen



länger, als es bewilligt ist mit willen: absichtlich den willen haben: die Bewilligung haben den willen begreifen: die Bewilligung einholen



Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 729 (Glossar).


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