länger, als es bewilligt ist
mit willen: absichtlich
den willen haben: die Bewilligung haben
den willen begreifen: die Bewilligung einholen
Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 729 (Glossar).