verzeichen, verzeihen, rechtens verzeihen


verzeichen, verzeihen, rechtens verzeihen



einem das Recht versagen, die Rechtssache nicht verhandeln sich seines erbs verzeichen: das Erbe aufgeben er soll des gemainen nutz verzigen sein: ihm soll der Anteil am Gemeindenutzen versagt sein



Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 648 (Glossar).


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