einen unter den Rechtsschutz der Herrschaft stellen
Vertreter sein für einen, bürgen
sich veersprechen: sich verloben
versprechen umb sein lon: einem den Lohn absprechen, verweigern
versprochen sein in anderm dienst: für einen andern Dienstplatz verpflichtet sein
vesprechen: Verlobung
Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 646 (Glossar).