verlassen


verlassen



rechtlich überlassen, verpachten selbst verlast feuer: sich selbst überlassenes, nicht bekämpftes Feuer belassen, anstehen lassen



Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 645 (Glossar).


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