verkern


verkern



einen nicht mehr beschäftigen, ihn keine Arbeit mehr tun lassen, einen Richter nicht mehr wählen wenn ainer ainn rain verkchert: eine Feldgrenze abändert die ordnung verkern: die Vorschriften abändern, aufheben



Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 645 (Glossar).


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