das Gut kann der Frau, den Kindern, den Eltern niemand verfechten
Totschlag darf nicht so gestraft werden, dass die Angehörigen des Mörders ihren Besitz verlieren (ebenso nicht Notzucht und schwerer Diebstahl: die drei Verbrechen, auf denen die Todesstrafe stand).
Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 643 (Glossar).