ungevar


ungevar



ohne Gefährdung, ohne böse Absicht ungfär - ungefärlich keine Strafe bringend, zufällig ungeverlich: ungefähr



Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 721 (Glossar).


Artikelaktionen